Eine hohe Kostentransparenz gehört für mich zum Selbstverständnis.
Recht haben bedeutet leider nicht immer Recht bekommen, daher ist es wichtig, das Kostenrisiko vorher abzuklären. Zur Prüfung der Erfolgschancen Ihrer Rechtsangelegenheiten biete ich Ihnen eine Erstberatung an. Die Kosten hierfür betragen -je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit – bis zu 190,- € zzgl. Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Personen, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst tragen können, haben im außergerichtlichen Bereich die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Dazu muss beim für sie zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden.
Kommt es nach der Erstberatung zur Übertragung des Mandats, bestimmen sich die weiteren Kosten für die Folgeberatung von Verbrauchern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die weitergehende Gebührenberechnung wird hier in der Regel der jeweilige Streit- und Gegenstandswert der Angelegenheit zugrunde gelegt. Eine Ausnahme hiervon machen die Gebühren im Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren, hier legt das RVG feste Gebührensätze fest. Die Kosten der Erstberatung werden selbstverständlich angerechnet!
Gerne informieren wir Sie über die möglicherweise entstehenden Kosten und erläutern Ihnen die voraussichtlichen Kosten für Ihren jeweiligen Fall.
Außerdem beraten wir Sie gerne hinsichtlich der evtl. Stellung eines Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfeantrags.